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   OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13   

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https://dejure.org/2013,27011
OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13 (https://dejure.org/2013,27011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2013 - 5 WF 171/13 (https://dejure.org/2013,27011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2013 - 5 WF 171/13 (https://dejure.org/2013,27011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen für zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Durchsetzung des Rechts eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinem Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 1
    Durchsetzung des Rechts eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinem Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwangsweise Durchsetzung des Umgangs mit dem Kind ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwangsweise Durchsetzung des Umgangs mit dem Kind ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgang - Anordnung von Ordnungsmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 403
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13
    Die Ausgestaltung des § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" stellt die Anordnung des Ordnungsmittels in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts und berücksichtigt mit dieser Formulierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2008 (FamRZ 2008, 845) zur zwangsweisen Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des umgangsberechtigten Elternteil (vgl. BGH vom 17.08.2011, FamRZ 2011, 1729 ff unter Hinweis auf BT-Drs. 16/9733 S. 291).

    Wird der Zweck des Umgangs - die Förderung des Kindeswohls- nicht erreicht, ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 845 ff zur Zwangsmittelandrohung nach altem Recht).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13
    Dem Amtsgericht ist insofern zuzustimmen, dass § 89 FamFG als Vollstreckungsvorschrift der effektiven Durchsetzung der Entscheidung -vorliegend des Vergleichs- dient und im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens in aller Regel keine erneute Überprüfung des Kindeswohls zu erfolgen hat, da von einer entsprechenden Überprüfung im Erkenntnisverfahren auszugehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 812).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13
    Die Ausgestaltung des § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" stellt die Anordnung des Ordnungsmittels in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts und berücksichtigt mit dieser Formulierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2008 (FamRZ 2008, 845) zur zwangsweisen Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des umgangsberechtigten Elternteil (vgl. BGH vom 17.08.2011, FamRZ 2011, 1729 ff unter Hinweis auf BT-Drs. 16/9733 S. 291).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umgangsregelung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13
    Dem Amtsgericht ist insofern zuzustimmen, dass § 89 FamFG als Vollstreckungsvorschrift der effektiven Durchsetzung der Entscheidung -vorliegend des Vergleichs- dient und im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens in aller Regel keine erneute Überprüfung des Kindeswohls zu erfolgen hat, da von einer entsprechenden Überprüfung im Erkenntnisverfahren auszugehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 812).
  • OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17

    Ordnungsmittel wegen Nichtausübung des Umgangs

    Diese Ausgestaltung von § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" als Ersatz für die frühere "Soll-Vorschrift" in § 33 FGG trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, FamRZ 2008, 845 ff.) Rechnung, nach der die Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen Willen nur ausnahmsweise dann vollstreckt werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dient (BT-Drucksache 16/9733, S. 291; BGH, Beschluss vom 17.08.2011, XII ZB 621/10, FamRZ 2011, 1729 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.09.2013, 5 WF 171/13, FamRZ 2014, 403 f.).
  • BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zur Regelung

    Gerade wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum erzwungenen Umgang (BVerfGE 121, 69 ff.) hat er jedoch angenommen, dass die Vollstreckung gegen den umgangsunwilligen Elternteil im Rahmen des Anordnungsermessens die Prüfung voraussetzt, ob auch der durch Vollstreckung erzwungene Umgang im konkreten Fall dem Kindeswohl dient (vgl. BTDrucks 16/9733, S. 291 f.; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 2013 - 5 WF 171/13 -, FamRZ 2014, S. 403; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 WF 55/16 -, FamRZ 2017, S. 390; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 89 Rn. 17; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 89 FamFG Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 28.07.2016 - 13 WF 55/16

    Festsetzung von Ordnungsmitteln bei Verweigerung von Umgangskontakten durch den

    a) Die Ausgestaltung des § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" stellt die Anordnung des Ordnungsmittels in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts und berücksichtigt mit dieser Formulierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 2008 (BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, BVerfGE 121, 69 = NJW 2008, 1287) zur zwangsweisen Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des umgangsberechtigten Elternteil (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 2013 - 5 WF 171/13, FamRZ 2014, 403, zitiert nach juris, Rn. 14; unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10, FamRZ 2011, 1729, und BT-Drs.
  • KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16

    Gerichtlich gebilligter Umgangsvergleich: Vollstreckungsvoraussetzung der

    Insoweit ist vorrangig zu berücksichtigen, dass der Durchsetzung einer Umgangsregelung mit Zwangsmitteln gegen einen umgangsberechtigten, indessen sich verweigernden Elternteil enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1287 ff.), die einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Elternteils aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann ausschließen, wenn der erzwungene Umgang dem Kindeswohl nicht mehr dienlich ist und somit der den Grundrechteingriff rechtfertigende Zweck verfehlt wird (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 403; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 WF 55/16 -, juris Rdnrn. 6 ff.).
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